REHABILITATION NACH BRUSTKREBS
Wohlwissend, dass Therapien körperlich und psychisch belasten, soll eine Anschlussrehabilitation Sie wieder stabil auf die „Beine stellen“, nachdem die Behandlung abgeschlossen ist. Auch eine erneute Rehabilitation nach Ablauf einer gewissen Zeit ist möglich, um den Therapieerfolg langfristig zu sichern.
Das Wichtigste zur Anschlussrehabilitation
Rehabilitation nach Brustkrebs – stationär oder ambulant?
In der Rehaklinik – was wird gemacht?
Kann ich mit Kind in die medizinische Rehabilitation?
Wer bestimmt den Ort meiner Rehabilitation?
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DAS WICHTIGSTE ZUR ANSCHLUSSREHABILITATION
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Nach einer Brustkrebstherapie wird Ihnen im Allgemeinen eine Anschlussrehabilitation empfohlen. Die frühere Bezeichnung lautete „Anschlussheilbehandlung“, die Abkürzung AHB wird auch heute noch verwendet. Das Programm der spezialisierten Einrichtungen umfasst z. B. medizinische, pflegerische, psychologische oder physiotherapeutische Angebote. Sie können z. B. Entspannungstechniken lernen, sich psychologische Unterstützung suchen oder mit einer Ernährungsberatung oder Sozialberatung sprechen (z. B. über die Rückkehr in den Beruf).
Die meisten AHB dauern drei Wochen, Verlängerungen sind möglich. Auch eine zweite Rehabilitation ist möglich – das ist abhängig von Ihrem Gesundheitszustand. Eine AHB müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Therapieende (z. B. letzte Bestrahlung oder Chemotherapie) antreten. Ausnahmen sind möglich, wenn Sie beispielsweise erst später in der Lage sind, eine AHB zu beginnen. Die zeitliche Frist beträgt ein Jahr. In besonderen Fällen werden auch innerhalb von zwei Jahren nach Ende der Erstbehandlung weitere Reha-Leistungen von der Kasse genehmigt.
Ist eine Reha Pflicht? Bitte beachten Sie: Sollten Sie überlegen, eine Reha nicht antreten zu wollen, erkundigen Sie sich unbedingt bei einem Experten, z. B. dem Sozialdienst oder der Versicherung – es könnten versicherungsrechtliche Konsequenzen entstehen. Das gilt vor allem für Berufstätige.
Eine AHB soll Sie gewissermaßen so trainieren, dass Sie mit guter Lebensqualität und in bestmöglicher Form Ihren Alltag wieder aufnehmen können.
REHABILITATION NACH BRUSTKREBS – STATIONÄR ODER AMBULANT?
Ob Sie die Reha stationär, ambulant oder teilstationär wahrnehmen, hängt von Ihnen und Ihren Lebensumständen ab. Das ist Ihre Entscheidung – und abhängig davon, welche Einrichtungen für Sie erreichbar sind.
Viele Frauen bevorzugen eine stationäre AHB in einer spezialisierten Klinik, um auch räumlich Abstand zu den vergangenen Monaten zu bekommen. Für andere ist eine ambulante/teilstationäre Reha in einem Zentrum nahe des Zuhauses besser zu organisieren (z. B. wegen der Kinder).
Wichtig ist natürlich auch, ob Sie eine interessante ambulante/teilstationäre Einrichtung in Ihrer Umgebung finden. Lassen Sie sich ruhig schon während der Behandlung von der Sozialberatung informieren. Finden Sie die für Sie beste Lösung!
Für die Dauer der Reha sind Sie übrigens weiterhin krankgeschrieben.
Gut zu wissen
- Ambulant: Sie sind zu Hause und suchen Ihre Maßnahmen (z. B. Physiotherapie, Bewegungstherapie) einzeln auf.
- Teilstationär: Sie sind abends und an den Wochenenden zu Hause, nehmen tagsüber am Programm der Reha teil.
- Stationär: Sie befinden sich während der gesamten Reha in einer spezialisierten Reha-Klinik.
IN DER REHAKLINIK – WAS WIRD GEMACHT?
Was auf Ihrem persönlichen Therapieprogramm stehen wird, lässt sich nicht pauschal sagen. Die Maßnahmen orientieren sich an Ihrer speziellen Situation und Ihren Bedürfnissen. Zu Beginn der AHB wird Sie eine Ärztin bzw. ein Arzt untersuchen und verschiedene Gespräche mit Ihnen führen, um einen guten Therapieplan für Sie zu entwickeln. Sagen Sie in den Gesprächen, was Ihnen am Herzen liegt und wo Sie denken, dass Sie vielleicht noch Schwächen, Handicaps oder Beschwerden haben.
Sehen Sie die Reha auch als Chance, Neues kennenzulernen. Viele Einrichtungen haben offene Kurse und Vorträge, in denen Sie in verschiedene Techniken oder neue Themen hineinschnuppern können. Beispiele: QiGong, Yoga, Tai-Chi, Feldenkrais, Entspannung nach Jacobsen. Vielleicht finden Sie etwas, das Sie „mit nach Hause“ nehmen möchten, um es dort weiter zu trainieren und in Bewegung zu bleiben.
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KANN ICH MIT KIND IN DIE MEDIZINISCHE REHABILITATION?
Junge Frauen mit Brustkrebs und kleinen Kindern können Ihr Kind mit in die Rehabilitationseinrichtung nehmen, so die Deutsche Rentenversicherung. Allerdings muss das Kind unter zwölf Jahre alt sein und darf selbst keine Reha benötigen. Rechnen Sie in diesen Fällen aber damit, dass der Rentenversicherungsträger zuerst prüft, ob Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht. Wenn ja, geht die Haushaltshilfe vor.
Natürlich ist vor allem wichtig, dass SIE sich erholen. Informieren Sie sich daher vorher bei Ihrem Rentenversicherungsträger, ob die Ihnen vorgeschlagene Rehaklinik auch Kinderbetreuungsprogramme anbietet.
WER BESTIMMT DEN ORT MEINER REHABILITATION?
Der Gesetzgeber sieht zwar ausdrücklich vor, dass Sie Wünsche äußern dürfen, in welcher Klinik oder Region Sie Ihre AHB antreten. Aber: Da eine medizinische Rehabilitation zügig nach Abschluss der Behandlung angetreten werden sollte, richtet sich die Vergabe auch danach, wo Plätze frei sind.
Die auf Brustkrebs spezialisierten Rehabilitationsklinken genügen Richtlinien, die die Deutsche Rentenversicherung verpflichtend aufgestellt hat. Demnach müssen zu den Angeboten z. B. gehören:
- Information und Schulungen zu Brustkrebs und weiteren Gesundheitsthemen
- Sport- und Bewegungstherapien
- Ernährungsberatung
- Behandlung von Lymphödemen
- psychologische Beratungen und Therapien, Entspannungstraining und künstlerische Therapien, um die Erkrankung besser zu bewältigen
- Beratung zu sozialen und sozialrechtlichen Fragen, Hilfe bei Antragstellungen
- Unterstützung der beruflichen und sozialen Eingliederung
Eine Übersicht über die onkologischen Rehakliniken finden Sie bei dem Aktionsbündnis „Reha hilft Krebspatienten“.
WIE BEANTRAGE ICH EINE REHABILITATION
Die Rehabilitation nach der Therapie beantragen Sie meist schon während des stationären Aufenthalts oder in der ambulanten Therapie. Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie z. B. durch
- Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt
- Ihre Breast Care Nurse
- Sozialdienste (z. B. der Kliniken)
- regionale Krebsberatungsstellen
Diese Stellen unterstützen Sie dabei, den Antrag auszustellen und eine geeignete Klinik oder ambulante Einrichtung zu finden.
TIPP
Sollte der Antrag abgelehnt werden, erheben Sie Widerspruch gegen die Entscheidung!
WER ZAHLT MEINE REHABILITATION?
Jede Frau mit einer Brustkrebserkrankung hat Anspruch auf eine Rehabilitation – sei es wegen einer Ersterkrankung oder eines Rückfalls.
Die Kosten für die medizinische Reha übernehmen verschiedene Leistungsträger, z. B.
- die gesetzliche Rentenversicherung
- die gesetzliche oder private Krankenversicherung
- Bund und Länder für Beamte, Soldaten und andere beihilfeberechtigte Berufsgruppen
Wer genau die Kosten übernimmt, klären die Träger automatisch und unter sich. Darum müssen Sie sich nicht kümmern. Einen Eigenanteil von 10 Euro/Tag müssen Sie meist selbst übernehmen.
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QUELLEN
Rehabilitation für Frauen mit Brustkrebs https://www.krebsinformationsdienst.de/tumorarten/brustkrebs/rehabilitation.php zuletzt abgerufen am 21.02.2023.
Krebsinformationsdienst. Sozialrecht und Krebs: Wer ist wofür zuständig?www.krebsinformationsdienst.de/service/broschueren/sozialrecht.php zuletzt abgerufen am 21.02.2023
Interdisziplinäre S3-Leitlinie für die Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms | AWMF Juni 2021. zuletzt abgerufen am 21.02.2023.
Deutsche Rentenversicherung. Reha-Therapiestandards Brustkrebs. März 2016. Im Internet: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Experten/infos_reha_einrichtungen/quali_rehatherapiestandards/Brustkrebs/rts_brustkrebs_download.pdf?__blob=publicationFile&v=2 zuletzt abgerufen am 21.02.2023.
Deutsche Rentenversicherung. Informationen für Versicherte zur Verordnung von Rehabilitationssport oder Funktionstraining. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Reha-Nachsorge/Reha-Sport/reha-sport_node.html zuletzt abgerufen am 21.02.2023.
Deutsche Rentenversicherung. Ansprechpartner für Rehabilitationssport (G0854). Stand 27.10.2022 zuletzt abgerufen am 21.02.2023.