SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS – EINE HILFE IM ALLTAG
Um einen Teil der finanziellen Nachteile aufzufangen, die durch eine Krebserkrankung entstehen können, gibt es den gesetzlichen Weg, sich als schwerbehindert einstufen zu lassen.
Einen Anspruch auf die im Schwerbehindertengesetz festgelegten Vergünstigungen haben nicht nur Deutsche, sondern auch die in Deutschland lebenden Ausländer und Staatenlosen.
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Einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie beim Versorgungsamt. Die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) bzw. Grades der Schädigungsfolgen (GdS) ist nach Zehnergraden abgestuft und liegt zwischen 20 und 100. Welcher Behinderungsgrad in den Schwerbehindertenausweis eingetragen wird, entscheidet die Behörde erst nach Vorlage aller benötigten ärztlichen Auskünfte. Die Anerkennung der Schwerbehinderung ist teilweise auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt (Heilungsbewährung). Das Versorgungsamt fordert im Allgemeinen zusätzliche Unterlagen von den angegebenen Ärzten, Kliniken und Trägern der Sozialversicherung an und erstellt auf der Grundlage der mitgeteilten Befunde einen Feststellungsbescheid.
Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare bieten die Krebsberatungsstellen. Allgemeine Fragen lassen sich auch per Telefon bei verschiedenen Beratungsstellen klären. Geben Sie bei der Antragstellung nicht nur die Grunderkrankung an, sondern auch alle weiteren Beeinträchtigungen, z. B. Sehfehler, und Begleiterscheinungen. Reichen Sie am besten alle bereits vorhandenen ärztlichen Unterlagen bereits bei Antragstellung ein.
HÖHE DES BEHINDERUNGSGRADES
Nach einer Brustkrebserkrankung wird Ihnen in der Regel zunächst ein Behinderungsgrad von 50 für eine Dauer von fünf Jahren anerkannt (Heilungsbewährung). Liegen mehrere Behinderungsgründe vor, werden Einzelgrade nicht einfach zusammengezählt. Vielmehr sind die Auswirkungen in ihrer Gesamtheit und ihre wechselseitigen Beziehungen untereinander maßgebend. Diese können voneinander unabhängig sein und verschiedene Lebensbereiche betreffen.
WELCHE VORTEILE BRINGT DER AUSWEIS?
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Als Schwerbehinderter stehen Ihnen je nach Höhe des GdB beispielsweise Steuererleichterungen, Freibeträge beim Wohngeld, erhöhter Kündigungsschutz, vorgezogene Altersrente oder eine preiswertere Nutzung des öffentlichen Verkehrs zu.
Hilfe und ausführliche Informationen finden Sie bei Sozialberatungsstellen oder in den Broschüren des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Deutschen Krebshilfe oder der Deutschen Rentenversicherung. Rund ums Arbeitsleben bekommen Sie hilfreiche Informationen bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH).
BESONDERE MERKZEICHEN
Einige Vergünstigungen, z. B. bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden nur bei besonderen Merkzeichen bzw. Kennbuchstaben vergeben. Diese richten sich nach der Art der Behinderung.
Es bedeuten:
G = Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr sowie erhebliche Geh- und/oder Stehbehinderung
aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
H = Hilflosigkeit
Bl = blind oder hochgradig sehbehindert
RF = Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
B = ständige Begleitung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel notwendig
GI = gehörlos und an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit schwerer Sprachstörung.
ÄNDERUNGEN DES BEHINDERUNGSGRADES
Der Grad der Behinderung kann sich im Lauf der Zeit ändern – und zwar sowohl nach oben als auch (erfreulicherweise) nach unten. Ist eine Verschlechterung eingetreten, sollten Sie unverzüglich einen Änderungsantrag stellen. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann der Antrag nach erneuter Prüfung verlängert werden.
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QUELLEN
Bundesministerium für Arbeit und Soziales. www.bmas.de zuletzt abgerufen am 21.02.2023.
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH). www.integrationsaemter.de zuletzt abgerufen am 21.02.2023.
betanet Suchmaschine für Krankheit & Soziales. www.betanet.de zuletzt abgerufen am 21.02.2023.