Niemand kann sein Schicksal oder das Schicksal seiner Familie oder Angehörigen vorhersehen. Haben Sie schon einmal nachgedacht, was passiert, wenn Sie nach einem Unfall oder bei einer schweren Krankheit irgendwann nicht mehr in der Lage sein sollten, Fragen zu beantworten und Entscheidungen selbst treffen zu können?
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WAS IST EINE PATIENTENVERFÜGUNG?
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Mit einer Patientenverfügung treffen Sie dafür Vorsorge. Ärzte und Angehörige können so Ihre Wünsche in Gesundheitsangelegenheiten erfahren und berücksichtigen, für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr rechtsgültig erklären können. Üblicherweise geht es hierbei um die Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen angesichts des nicht mehr abwendbaren Todes. Ärzte sind dann an Ihren erklärten Willen gebunden.
In Deutschland ist die Patientenverfügung durch das Patientenverfügungsgesetz ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen worden.
EINWILLIGUNGSFÄHIGKEIT
- Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Patientenverfügung ist, dass Sie volljährig und einwilligungsfähig sind.
- Es ist sinnvoll, wenn Sie Ihre Verfügung von einem Zeugen, etwa von Ihrem Hausarzt unterschreiben lassen, der erklärt, dass Sie zum Zeitpunkt der Erstellung Ihrer Patientenverfügung einsichts- und urteilsfähig waren.
FORM DER VERFÜGUNG, WIDERRUF
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Die Patientenverfügung muss in Schriftform vorliegen, Sie müssen sie aber nicht handschriftlich verfassen.
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Sie müssen die Verfügung unterschreiben. Sollte jemand nicht mehr unterschreiben können, muss ein Notar das Handzeichen beglaubigen.
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Formulare können genutzt werden. Ein selbst geschriebener Text ist aber von Vorteil. Je persönlicher die Formulierungen verfasst sind, desto eindeutiger ist die Verfügung für die behandelnden Ärzte.
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Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufen. Schriftform ist für den Widerruf nicht erforderlich.
Novartis
INHALT DER PATIENTENVERFÜGUNG
- Die Patientenverfügung muss eindeutig formuliert und hinreichend konkret sein. Aussagen wie: „Ich möchte in Würde sterben“ oder „Ich möchte nicht an Apparate angeschlossen werden“ sind zu ungenau. Ärztinnen und Ärzte sind unter Umständen nicht an allgemeine Äußerungen gebunden.
Auf Ihre Patientenverfügung darf nur zurückgegriffen werden, wenn Sie nicht mehr selbst in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen und in Maßnahmen einzuwilligen. Sollten Sie einwilligungsfähig sein, müssen Sie nach ärztlicher Aufklärung selbst über die Maßnahmen entscheiden, die vorgenommen oder unterlassen werden sollen. Ihre Patientenverfügung kommt also nur dann zum Tragen, wenn Sie Tragweite und Folgen des Eingriffs bzw. der Unterlassung nicht mehr verstehen.
Sollten Zweifel an Ihrer Einwilligungs- und Entscheidungsfähigkeit bzw. -unfähigkeit bestehen, muss ein Gutachten eingeholt werden.
Weitere Informationen einschließlich einer ausführlichen Broschüre finden Sie beispielsweise auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz.
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QUELLEN
http://www.patienten-rechte-gesetz.de/ zuletzt abgerufen am 21.02.2023.
Bundesministerium der Justiz. Patientenverfügung. Leiden – Krankheit – Sterben. Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin? Berlin, 2012.