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METASTASEN MIT BESTRAHLUNG BEHANDELN

Mit einer Strahlentherapie lassen sich manche Metastasen gezielt behandeln – meistens in Kombination mit anderen Behandlungsmethoden wie Medikamente:

Vor allem Knochenmetastasen sprechen gut auf eine Bestrahlung an. Sie kann beispielsweise Schmerzen lindern, die durch die Metastasen verursacht werden. Mehr zur Behandlung von Knochenmetastasen lesen Sie hier.

In Einzelfällen können auch die folgenden Metastasen bestrahlt werden:

  • in der Leber
  • in den Weichteilen (zum Beispiel Bindegewebe oder Muskeln)
  • im Gehirn
  • in der Haut

Mithilfe der Radiochirurgie oder stereotaktischen Bestrahlung können Metastasen gezielt mit einer hohen Strahlendosis behandelt werden, während das benachbarte Gewebe weitgehend geschont wird.

Das Lokalrezidiv wird ähnlich strahlentherapeutisch behandelt wie der erste Brusttumor.

Eine Frau liegt unter einem Bestrahlungsgerät. Ein Mann im weißen Kittel schaut zu.
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QUELLEN

https://www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/basis-informationen-krebs/krebsarten/brustkrebs/therapie/strahlentherapie.html zuletzt abgerufen am 21.02.2023.

https://www.krebsinformationsdienst.de/tumorarten/brustkrebs/strahlentherapie.php zuletzt abgerufen am 21.02.2023.

https://www.gesundheitsinformation.de/externe-strahlentherapie.2139.de.html zuletzt abgerufen am 21.02.2023.

Patientinnenleitlinie „Brustkrebs im frühen Stadium“, „Leitlinienprogramm Onkologie“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V., der Deutschen Krebsgesellschaft e. V. und der Stiftung Deutsche Krebshilfe, 12/2018

Patientenratgeber zu den AGO-Empfehlungen, herausgegeben von Wolfgang Janni und Volkmar Müller, im Namen der Kommission Mamma der Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie e.V. (AGO) für Patientinnen, Patienten, Angehörige und Interessierte, Zuckschwerdt
Verlag, 2020

Patientinnenleitlinie Metastasierter Brustkrebs, „Leitlinienprogramm Onkologie“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V., der Deutschen Krebsgesellschaft e. V. und der Stiftung Deutsche Krebshilfe, 12/2018

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