METASTASEN MIT BESTRAHLUNG BEHANDELN
Mit einer Strahlentherapie lassen sich manche Metastasen gezielt behandeln – meistens in Kombination mit anderen Behandlungsmethoden wie Medikamente:
Vor allem Knochenmetastasen sprechen gut auf eine Bestrahlung an. Sie kann beispielsweise Schmerzen lindern, die durch die Metastasen verursacht werden. Mehr zur Behandlung von Knochenmetastasen lesen Sie hier.
In Einzelfällen können auch die folgenden Metastasen bestrahlt werden:
- in der Leber
- in den Weichteilen (zum Beispiel Bindegewebe oder Muskeln)
- im Gehirn
- in der Haut
Mithilfe der Radiochirurgie oder stereotaktischen Bestrahlung können Metastasen gezielt mit einer hohen Strahlendosis behandelt werden, während das benachbarte Gewebe weitgehend geschont wird.
Das Lokalrezidiv wird ähnlich strahlentherapeutisch behandelt wie der erste Brusttumor.
iStock-624438154_Mark Kostich
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
iStock-1002020774_skynesher
Novartis
iStock-1176363073_pixelfit
iStock-502615778_Mark Kostich
QUELLEN
https://www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/basis-informationen-krebs/krebsarten/brustkrebs/therapie/strahlentherapie.html zuletzt abgerufen am 21.02.2023.
https://www.krebsinformationsdienst.de/tumorarten/brustkrebs/strahlentherapie.php zuletzt abgerufen am 21.02.2023.
https://www.gesundheitsinformation.de/externe-strahlentherapie.2139.de.html zuletzt abgerufen am 21.02.2023.
Patientinnenleitlinie „Brustkrebs im frühen Stadium“, „Leitlinienprogramm Onkologie“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V., der Deutschen Krebsgesellschaft e. V. und der Stiftung Deutsche Krebshilfe, 12/2018
Patientenratgeber zu den AGO-Empfehlungen, herausgegeben von Wolfgang Janni und Volkmar Müller, im Namen der Kommission Mamma der Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie e.V. (AGO) für Patientinnen, Patienten, Angehörige und Interessierte, Zuckschwerdt
Verlag, 2020
Patientinnenleitlinie Metastasierter Brustkrebs, „Leitlinienprogramm Onkologie“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V., der Deutschen Krebsgesellschaft e. V. und der Stiftung Deutsche Krebshilfe, 12/2018